Neues Wahlrecht für die Bundestagswahl

09.01.2025

Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 gilt ein neues Wahlrecht

bei der Bundestagswahl am 23.02.2025 müssen die Wähler unbedingt die Wahlrechtsänderungen beachten. Es gibt keine Überhang-und Ausgleichsmandate mehr. Das Verteilen von Erst-oder Zweitstimmen auf unterschiedliche Parteien oder Wählergruppen kann negative Auswirkungen für die Partei haben.  ungünstigendes Falls kann ein direkt gewählter Kandidat nicht in den Bundstag einziehen.Daher bei der Bundestagswahl unbedingt ein Splitting zwischen Erst-und Zweitstimme vermeiden!